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Mittwoch, 2. Dezember 2020

Dirk Massat - Was tun gegen Rufmord?

Was kann ich tun bei Rufmord? 

Im Sinne des Strafrechts kann eine Rufschädigung entweder eine Verleumdung oder eine üble Nachrede sein. Das Strafrecht regelt diese Themen und Delikte in den Paragraphen 186 und 187 ff. StGB (Strafgesetzbuch). Es steht Ihnen offen, zu dem Fall eine Strafanzeige bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft einreichen.


Wann ist Rufmord strafbar? 

Es gibt keinen Rufmord-Paragrafen oder ein Rufmord-Gesetz. Wenn jedoch jemand verleumdet wird oder Gerüchte verbreitet werden, die nicht stimmen, haben wir es meist mit einem Rufmord zu tun. Das kann dann strafbar sein.

Was für Strafen gibt es bei Rufmord? 

Diese wird in § 186 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Strafen für üble Nachrede: Üble Nachrede kann mit einer Haft- oder Geldstrafe geahndet werden. Wenn die üble Nachrede nicht-öffentlich stattfindet, dann kann die Haftstrafe ein Jahr betragen.

Wann kann man jemanden wegen Rufmord anzeigen? 

Strafanzeige und Strafantrag müssen Sie laut $ 77 StGB innerhalb von 3 Monaten ab Kenntnisnahme der Verleumdung und des Täters stellen. Einzige Voraussetzung: Strafanzeige und Strafantrag müssen gerechtfertigt sein. Das bedeutet: Sie dürfen nur mit Beweisen jemanden wegen Verleumdung anzeigen.

Was versteht man unter Rufschädigung? 

Bei der Rufschädigung handelt es sich um eine ehrenrührige und unwahre Tatsachenbehauptung. Durch eine Rufschädigung kann sowohl der Bereich des Strafrechts und des Zivilrechts berührt sein.

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Unliebsame Beiträge aus einem Internet-Forum löschen lassen?

Sonntag, 29. November 2020

Dirk Massat - Schädigende Kritik in Internetforen gegen Unternehmen, Produkte oder Personen

Die Anonymität des Internets macht es möglich, dass einige sich zu falschen und schädigenden Äußerungen hinreißen lassen. Richtet sich ein derartiger Beitrag gegen ein Unternehmen bzw. ein Produkt oder eine Privatperson dann geht es darum, die Verbreitung rechtswidriger Inhalte über die von ihr betriebene Einrichtung möglichst schnell zu verhinderten. 


Ein Foren-Betreiber muss die entsprechenden Beiträge löschen, wenn die Aussagen eine Behauptung oder Verbreitung einer unwahren Tatsache oder abwertenden Meinungsäußerungen beinhalten. Die Unterscheidung zwischen unwahren Tatsachen auf der einen, und abwertenden Meinungsäußerungen auf der anderen Seite, ist nicht immer eindeutig. 

Die Unterscheidung ist aber erforderlich um festzustellen, ob die Äußerung unter Umständen geduldet werden muss und welche Rechtsgrundlage anwendbar ist. Oftmals vermischen sich Tatsachenbehauptung und Wertung/Meinung. Für die Frage, ob es sich um eine tatsächliche Angabe oder um eine Meinungsäußerung handelt, kommt es daher darauf an, ob die Grenze zwischen einer Aussage mit beweisbaren Tatsachenkern und einer bloßen Meinungsäußerung gezogen werden kann. 

Bei Äußerungen, die sowohl Tatsachenbehauptung als auch Meinungsäußerungen oder Werturteile enthalten, kommt es auf den prägenden Kern der Aussage an.

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