Ein Foren-Betreiber muss die entsprechenden Beiträge löschen, wenn die Aussagen eine Behauptung oder Verbreitung einer unwahren Tatsache oder abwertenden Meinungsäußerungen beinhalten. Die Unterscheidung zwischen unwahren Tatsachen auf der einen, und abwertenden Meinungsäußerungen auf der anderen Seite, ist nicht immer eindeutig.
Die Unterscheidung ist aber erforderlich um festzustellen, ob die Äußerung unter Umständen geduldet werden muss und welche Rechtsgrundlage anwendbar ist.
Oftmals vermischen sich Tatsachenbehauptung und Wertung/Meinung. Für die Frage, ob es sich um eine tatsächliche Angabe oder um eine Meinungsäußerung handelt, kommt es daher darauf an, ob die Grenze zwischen einer Aussage mit beweisbaren Tatsachenkern und einer bloßen Meinungsäußerung gezogen werden kann.
Bei Äußerungen, die sowohl Tatsachenbehauptung als auch Meinungsäußerungen oder Werturteile enthalten, kommt es auf den prägenden Kern der Aussage an.
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