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Sonntag, 29. November 2020

Dirk Massat - Schädigende Kritik in Internetforen gegen Unternehmen, Produkte oder Personen

Die Anonymität des Internets macht es möglich, dass einige sich zu falschen und schädigenden Äußerungen hinreißen lassen. Richtet sich ein derartiger Beitrag gegen ein Unternehmen bzw. ein Produkt oder eine Privatperson dann geht es darum, die Verbreitung rechtswidriger Inhalte über die von ihr betriebene Einrichtung möglichst schnell zu verhinderten. 


Ein Foren-Betreiber muss die entsprechenden Beiträge löschen, wenn die Aussagen eine Behauptung oder Verbreitung einer unwahren Tatsache oder abwertenden Meinungsäußerungen beinhalten. Die Unterscheidung zwischen unwahren Tatsachen auf der einen, und abwertenden Meinungsäußerungen auf der anderen Seite, ist nicht immer eindeutig. 

Die Unterscheidung ist aber erforderlich um festzustellen, ob die Äußerung unter Umständen geduldet werden muss und welche Rechtsgrundlage anwendbar ist. Oftmals vermischen sich Tatsachenbehauptung und Wertung/Meinung. Für die Frage, ob es sich um eine tatsächliche Angabe oder um eine Meinungsäußerung handelt, kommt es daher darauf an, ob die Grenze zwischen einer Aussage mit beweisbaren Tatsachenkern und einer bloßen Meinungsäußerung gezogen werden kann. 

Bei Äußerungen, die sowohl Tatsachenbehauptung als auch Meinungsäußerungen oder Werturteile enthalten, kommt es auf den prägenden Kern der Aussage an.

Ihre Anfrage wird Streng Vertraulich bearbeitet. 
Preis wird individuell an das Projekt angepasst.
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